|
Buchführung / Buchhaltung
Buchhaltung und Buchführung werden im allgemeinen
Sprachgebrauch oft in einen Topf geworfen, wobei die Buchhaltung als Oberbegriff für gesamte organisatorische Arbeit im Bereich der Finanzen in einem Betrieb zu verstehen ist.
Die Buchführung ist die Grundlage für die Ermittlung der Besteuerung sowie der Gewinne oder Verluste und ist eine lückenlose, sachlich geordnete Aufzeichnung aller
Geschäftsvorfälle.
Jeder Kaufmann (auch Kleinunternehmer) hat die Pflicht eine ordnungsgemäße Buchhaltung zu führen.
Die wichtigsten Grundsätze einer ordnungsgemäßen Buchführung (GoB) sind:
- Keine Buchung ohne Beleg, kein relevanter Beleg ohne Buchung(en).
- Die Buchung muss eindeutig auf den Beleg verweisen und umgekehrt.
- Keine nachträgliche Veränderung einer Buchung, sondern Umbuchung oder Stornierung.
- Die Buchführung muss zweckmäßig chronologisch geordnet und lückenlos sein.
- In der Praxis ist die Buchführung eine doppelte Buchführung, die einzelnen Geschäftsvorfälle werden in dafür
vorgesehene Konten gebucht wobei für jedes Konto ein Gegenkonto existiert (Soll- und Habenkonto)
Für Kleinunternehmer ist die Gewinnermittlung etwas vereinfacht, sie
können unter bestimmten Vorraussetzung nach der Einnahmen- und Ausgabenrechnung ermitteln (Überschussrechnung) wenn einer oder mehr der folgenden Punkte nicht zutrifft
- Umsätze von mehr als Euro250.000 im Kalenderjahr oder
- Betriebsvermögen von mehr als Euro 62.500
- Gewinn aus Gewerbebetrieb von mehr als Euro24.000
- Kapitalgesellschaften (GmbH und AG)
Auch gibt es Sonderregeln für andere Nichtkaufleute, Forts- und Landwirtschaftsbetriebe oder Freiberufler.
Es sollte daher im eigenen Interesse liegen, sich vor einer Existenzgründung etwas näher mit diesem Thema zu beschäftigen oder auch ein Seminar bei den Handwerkskammern
oder Handelskammern zu besuchen.
Links:
http://bundesrecht.juris.de/estg/index.html
http://www.gruenderstadt.de/Infopark/einfache_buchfuhrung.html
|
|