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Bauabzugssteuer, für Hauseigentümer und Bauunternehmer

Im Jahr 2001 wurde ein neues Gesetz zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung im Baugewerbe eingeführt und gilt zur Sicherung steuerlicher Ansprüche (Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Einkommensteuere etc.) gegenüber den Finanzämtern und soll mit der Bauabzugssteuer gesichert werden.

Unternehmerisch tätige Auftraggeber von Bauleistungen müssen demnach eine Sicherheitsleistung von 15% (Bauabzugssteuer)der in Rechnung gestellten Summe einbehalten und diese an das zuständige Finanzamt abführen.

Dies gilt auch für Privatpersonen, die Bauleistungen an vermietetem Eigentum ausführen lassen.

Hintergrund ist die Sicherung steuerlicher Forderungen der im Inland (Deutschland) tätigen Unternehmen oder Personen mit Sitz im Ausland, allerdings sind im Inland ansässige Untenehmen davon nicht ausgeschlossen, wenn sie keine Freistellungsbescheinigung (Freistellungsbescheinigung zur Bauabzugssteuer) vom jeweils zuständigen Finanzamt haben oder bestimmte Freigrenzen überschreiten.


Links:

http://www.immobilienscout24.de/de/finanzierung/kaufplaner/lexikon/bauabzugssteuer.jsp

http://www.vnr.de/www.vnr.de/vnr/steuernrechnungswesen/steuern/praxistipp_25135.html

 

 

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