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Energiepass
Ab 2008 muss bei Verkauf und Vermietung von Wohnungen und Gebäuden ein Ausweis/ Energiepass über die
Gesamtenergieeffiziens des Objektes ausgestellt, bzw. vorgelegt werden.
Dieser Ausweis/Energiepass gibt Auskunft über Dämmung der Wand, - und Dachflächen, Dämmwerte der Fenster, Angaben zum
Heizsystem, Angaben über Strom- und Heizkosten und vieles mehr.
Hierbei gibt es den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis, welcher Ausweis angewendet wird, hängt von
Alter, Zustand und Art des Gebäudes ab.
Sinn und Zweck
Der Energiepass gibt dem Verbraucher (Mieter, Käufer) eine Übersicht über den Energieverbrauch, und gibt
(teilweise auch bindende) Empfehlungen zu Modernisierungsmaßnahmen.
Der Zeitplan
Für Wohngebäude die bis 31.12.1965 gebaut wurden, ist bei Verkauf oder Vermietung ab dem 01.07.2008 ein
Energieausweis vorzulegen. Wohngebäude die ab 1966 gebaut wurden, benötigen ihn ab dem 01.01.2009 und für Nichtwohngebäude gilt die Ausweispflicht ab dem 01.07.2009.
Wer stellt den Energiepass aus
Der Energiepass wird von Handwerksbetrieben (Heizungsbau, Tischler etc.), Energieberatern oder auch
Architekten mit entsprechender Zulassung (Energieberater des Handwerks oder anderer Qualifizierung) ausgestellt.
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